Hausordnung Moserstraße 37
Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen.
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses und hat vor allem den Zweck, allen Bewohnern des Hauses ein ungestörtes Zusammenleben zu gewährleisten. Sie enthält sowohl Rechte wie Pflichten und gilt für alle Bewohner und Gäste des Hauses.
Die Hausbewohner sind verpflichtet, alle Gebäudeteile und die Außenanlagen sauber zu halten und schonend zu behandeln.
Für das gesamte Gebäude mit Ausnahme der Balkone und Dachterrassen besteht ein Rauchverbot!
WOHNHAUS
Grundsätzlich sind übermäßige Lärmentwicklungen zu vermeiden. Ruhestörende Geräusche sind vor allem werktags von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22:00 bis 06:00 Uhr zu unterlassen. Radios, Fernseher, CD-Player und so weiter sind dementsprechend auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Bei Feiern aus besonderem Anlass sind alle Mitbewohner rechtzeitig zu informieren!
Die Hauseingangstür ist abzusperren! An der Haupteingangstüre wurde ein selbstschließender Türknauf eingebaut, der nur von innen zu öffnen ist. Zwischen 19:00 und 07:00 ist die Hauseingangstür abzuschließen.
Die Haupthähne für Wasser und Gas dürfen nur von dazu befugten Personen bedient werden.
Sämtliche Zufahrten zum Haus, insbesondere zu Garagen und Stellplätzen sind stets freizuhalten.
WOHNUNG
Die Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen, das Rauchen ist strengstens verboten und bewirkt einen sofortigen Auflösungsgrund der Nutzungsvereinbarung. Auf den Balkonen und Dachterrassen ist das Rauchen erlaubt, die Zigarettenstummel sind so zu entsorgen, dass eine Belästigung anderer Hausbewohner – auch durch das Auffinden in den Außenanlagen – vermieden wird.
Die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände (Schlafcouch, Kasten, Küche, Badeinrichtung, Fernseher usw.) sind pfleglich zu behandeln.
So sind durch die Abflussleitungen - insbesondere Bad, Küche und WC - keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, zu entsorgen. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder entsprechend in den Sondermüll.
Die Lagerung von giftigen, brennbaren oder explosiven Stoffen ist im gesamten Gebäude strengstens verboten.
Über Schäden ist der Eigentümer oder dessen Verwalter schnellstmöglich zu informieren. Ist für einen Hausbewohner ein Schaden erkenn- und feststellbar, wird dieser den Eigentümer (Verwalter) schnellstmöglich informieren. Dies gilt insbesondere für Schäden an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Wohnungs- oder Dachbereich und bei Schäden an der Heizungsanlage.
Das Halten von Haustieren ist nicht erlaubt.
GEMEINSCHAFTSRÄUME
Zu den Gemeinschaftsräumen gehören das Treppenhaus, die Kellergänge, Kellervorräume, Waschküche, u.ä., diese sind dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Hausbewohner gewidmet. Sie sind von allen Gegenständen freizuhalten, Lagerungen in diesen Bereichen sind untersagt. Alle Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.
Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Für die Unterbringung der Abfälle sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Behälter unter Beachtung der Mülltrennungsverordnung zu verwenden. Der so im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.
In der Waschküche sind eine Waschmaschine und ein Trockner zur Benutzung für die Hausbewohner bereit gestellt. Es sind keine festen Waschzeiten definiert, den Hausbewohnern ist es überlassen die Waschzeiten selbst einzuteilen. Eine gegenseitige Rücksichtnahme wird vorausgesetzt.
AUSSENANLAGEN
sämtliche Außenanlagen sind frei von Gegenständen und Ablagerungen zu halten. Die Veränderung der Außenanlagen, sowie die Errichtung baulicher Anlagen jeglicher Art sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers gestattet.
ALLGEMEINES
Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Hausbewohner und deren Besucher. Nach Notwendigkeit, Gegebenheit und überwiegenden Wunsch der Bewohner können Abänderungen dieser Hausordnung in Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgen.
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