1. Sicherheit
• Feuergefährliche und geruchsintensive Stoffe dürfen nicht in Kellern oder auf den Allgemeinflächen gelagert werden.
• Haustüren sind zwischen 22 und 7 Uhr geschlossen zu halten.
• Fluchtwege müssen freigehalten werden. Dies betrifft vor allem Stiegen, Flure und Hofeingänge. Soweit Rollstühle, Gehhilfen oder Kinderwägen abgestellt werden, muss gewährleistet sein, dass Behinderungen und Versperrungen unterbleiben.
• Fenster und Türen der gemeinschaftlichen Einrichtungen, also im Keller, Stiegenhaus oder Dachboden sind während der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten, um Frostschäden zu vermeiden. Die Wohnung muss während der kalten Jahreszeit ausreichend beheizt werden, um Frostschäden zu vermeiden.
• Auftretende Schäden wie Wasserrohrbrüche sind dem Vermieter oder seinem Vertreter umgehend zu melden. Bei Gefahr in Verzug ist umgehend das zuständige Versorgungsunternehmen oder ein Notdienst eines Fachhandwerkers – insbesondere bei Wasserrohrbrüchen – zu benachrichtigen.
• Wasch- und Geschirrspülmaschinen dürfen nur betrieben werden, wenn ihre Betriebssicherheit, etwa über einen Aquastop, gesichert ist.
Grillen auf dem Balkon mit Holzkohle ist nicht gestattet
2. Vermeidung von Lärm und Ruhestörungen
• Die allgemeinen Ruhezeiten sind von 12 bis 15 Uhr und von 22 bis 6 Uhr. In diesen Zeiten ist besondere Rücksichtnahme geboten.
• Bei der Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabe- und Tonübertragungsgeräten muss stets Zimmerlautstärke eingehalten werden, insbesondere während der allgemeinen Ruhezeiten. Während der allgemeinen Ruhezeiten ist das Spielen von Musikinstrumenten untersagt.
• Soll eine Feier stattfinden, sind die anderen Hausbewohner frühzeitig darüber zu informieren. Auch bei Feiern sind die Gebote gegenseitiger Rücksichtnahme einzuhalten.
• Notwendige Arbeiten an Haus und Garten, die ein ruhestörendes Geräuschniveau entfalten können, dürfen, sofern örtlich keine anderen Verordnungen zum Lärmschutz gelten, nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 sowie zwischen 15 und 18 Uhr sowie am Samstag zwischen 8 und 12 sowie zwischen 15 und 17 Uhr ausgeführt werden. Vermeidbarer Lärm muss auch in diesen Zeiten unterbleiben.
3. Kinder
• Sofern unzumutbare Belästigungen der Mitbewohner vermieden werden, dürfen Kinder auf der Wiese und den vorgesehenen Flächen des Hauses spielen sowie altersgerechtes Spielgerät, etwa Planschbecken oder Zelte aufbauen. Diese sind nach Verwendung wieder zu entfernen, um eine Schädigung des Rasens zu vermeiden. Auch Freunde der Kinder dürfen die Spielflächen gemeinsam mit den im Haus lebenden Kindern nutzen. Der Spielplatz und die von den Kindern zum Spielen benutzten Rasen- und Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Hierfür sind die Eltern der Kinder verantwortlich.
4. Haustiere
• Haustiere dürfen nicht in der Wohnung gehalten werden. Auf den Gemeinschaftsflächen außerhalb der vermieteten Räumlichkeiten müssen Hunde an der Leine gehalten werden. Die den Kindern vorgehaltenen Spielflächen dürfen Hunde nicht betreten. Durch die Tiere verursachte Verunreinigungen müssen umgehend beseitigt werden.
5. Ordnung im Haus
• Das Abstellen von Gegenständen wie Fahrrädern, Krafträdern oder Kinderwägen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen, nicht jedoch auf Grünflächen, dem Hof oder Gehwegen gestattet.
• Schuhe, Kommoden, Schirme und anderer Hausrat dürfen im Stiegenhaus, in Fluren und Hofeingängen nicht dauerhaft abgestellt werden.
6. Kraftfahrzeuge
• Garagenhöfe, Stellplätze, Garageneinfahrten und Zuwege hierzu dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
• In mitvermieteten Garagen und auf Stellplätzen dürfen nur Kraftfahrzeuge und ggf. Zubehör wie etwa Bereifungen abgestellt werden. Die Zweckentfremdung dieser Flächen als Lagerfläche ist nicht gestattet.
• Gehwege, der Hof und Grünflächen sind von Kraftfahrzeugen freizuhalten. Auch ein vorüber- gehendes Parken ist auf diesen Flächen nicht gestattet.
• Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
• Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Grundstück nicht repariert, gewartet oder gewaschen werden.
7. Reinigung
• Hausmüll darf nur in den dafür vorgesehenen Tonnen bzw. Müllcontainern entsorgt werden. Sperrmüll und Sondermüll darf nicht über diese Tonnen entsorgt werden.
• Hausmüll oder Gefahrenstoffe dürfen nicht über den Abfluss oder die Toilette entsorgt werden.
• Der Reinigungs- und Winterdienst wird durch einen externen Dienstleister erledigt. Ungeachtet dessen sind die Bewohner gehalten, das Haus in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten.
8. Wohnung
• Die Wohnung und die mitvermieteten Räumlichkeiten sind während der Mietzeit vertragsgemäß und schonend zu behandeln. Etwaige auftretende Mängel sind dem Vermieter oder seinem Vertreter umgehend mitzuteilen. Die Wohnung muss ausreichend belüftet werden. Empfehlenswert ist regelmäßiges, kurzes Stoßlüften. Eine Belüftung der Wohnung hin zum Stiegenhaus ist nicht gestattet.
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