Es gelten für diese von uns zur Verfügung gestellte Unterkunft die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Vermieter sind meine Eltern als Eigentümer des Hauses: Kurt und Waltraud Mayrbäurl,
Ich selbst, Manfred Mayrbäurl, bin von den Vermietern beauftragt, die Vermietung zu vermitteln und die Mieter zu betreuen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Dir als Mieter und den Vermietern regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, und nach den folgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen.
Jeder Mieter erkennt mit der Anmeldung für sich und für die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.
Abschluss des Mietvertrages
Mit Deiner Buchung bietest Du dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an, wobei Du dich an Dein Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage vom Vermieter bindest. Die elektronische Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Für Umfang und Art der im Rahmen des Mietvertrages vom Vermieter zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben, die für den Reisezeitraum gültig sind.
Grundsätzlich erbringen die Vermieter (aus gewerberechtlichen Gründen) keine gewerbliche Beherbergungs- oder Hotelieleistung sondern lediglich die Vermietung der angebotenen Liegenschaft bzw. Teilen hiervon ohne Nebenleistungen.
Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z. B. aufgrund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet bleibt vorbehalten.
Die Weitervermietung der Ferienhäuser und Ferienwohnungen des Vermieters ist ebenso nicht gestattet wie die Vermarktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung.
Zahlungen / Reiseunterlagen
Die Mietsumme für das gebuchte Mietobjekt ist vor Antritt der Reise zu bezahlen. Die vollständigen Reiseunterlagen werden Dir rechtzeitig per E-Mail zugeschickt bzw. stehen wir für Fragen gerne zur Verfügung.
Besondere Bedingungen und Hinweise
Nebenkosten am Ort: Feste Kosten, die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, sind in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Programmort, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Ein üblicher Verbrauch durch übliche Benützung ist im Mietpreis enthalten.
Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder und Kleinstkinder berechnet. Bitte beachte die entsprechenden Hinweise unter ’Nebenkosten am Ort’ bei den einzelnen Ausschreibungen zu den Mietobjekten. Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig sind, müssen bei Anreise gezahlt werden.
Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe ein Schlüsseldeposit zu verlangen. Dieses wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Das Schlüsseldeposit wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass das Schlüsseldeposit erst nach Deiner Abreise per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.
Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Dich als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter.
Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o.ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.
Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche/WC und das Wischen der Böden.
Bei den Programmausschreibungen wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind, möglicherweise auch am Ort gemietet werden können. Das Standardmaß für franz. Betten und Doppelbettcouches beträgt 1,60 m. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher am Ort gemietet werden sollen und Du diesen Service in Anspruch nehmen willst, gib diesen Wunsch bitte bei Buchung an. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch generell, diese selbst mitzubringen. Pool- bzw. Strandtücher sind immer selbst mitzubringen.
Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, findest Du bei der jeweiligen Programmausschreibung einen entsprechenden Hinweis. Die Bettwäsche für Kinderbetten ist in aller Regel mitzubringen. Bitte beachte, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird, oder ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und auch rückbestätigt werden. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett möglich.
Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnimmst Du bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch allen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o.ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natürlich auch die Pools von Einzelhäusern.
Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist sogenannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. Informiere Dich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Deinem Tierarzt bzw. im Internet.
In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
Heizung/Heizmöglichkeit Für die angebotenen Mietobjekte ist Zentralheizung Standard. Einen Hinweis enthalten Ausschreibungen bei Besonderheiten, z.B. Elektroheizung, Fußbodenheizungen oder aber bei einfachen Ofenheizungen oder sonstigen schlichten und nicht zentralen Heizangeboten.
Deren Bedienung erfolgt in der Regel durch die Kunden, Hinweise zur Funktionsweise erhältst Du gegebenenfalls durch den Vermieter/Schlüsselhalter.
TV/TV-Empfang Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch deutsche Programme empfangen werden können.
Internet/WLAN Wenn dies vorhanden ist, ist es in der Beschreibung angegeben. Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Du musst daher für ausreichenden Schutz Deiner Endgeräte sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt sein. Internet/WLAN ist regelmäßig für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch o.ä. nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/WLAN erfolgt allein auf Dein Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Du bist insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o.ä. illegal im Internet verbreitet werden. Du bist des Weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Deine Pflichten entsprechend diesem Text „Internet/ WLAN“ stellst Du uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.
Sind in der Ausschreibung Garten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.
Dir als Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Du verpflichtest dich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Du bist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Dein Verschulden oder das Verschulden Deiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt und genutzt werden als auf den Internetseiten angegeben und gebucht und bestätigt wurde. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart und bestätigt. Bei Überbelegung bzw. Nutzung durch Unbefugte hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurück- bzw. auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zuzüglich eventueller Nebenkosten zu verlangen.
Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 18 Uhr. Falls Du während der Anreise feststellst, dass Du Dich voraussichtlich verspäten wirst, so informiere bitte unbedingt rechtzeitig den Vermieter. Dieser wird darum bemüht sein, Deinen Empfang auch dann sicherzustellen (möglicherweise gegen Gebühr). Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Abweichende Anreisezeiten entnimmst Du bitte gegebenenfalls Deinen Reiseunterlagen. Von der Buchungsbestätigung abweichende Anreisetage sind aus organisatorischen Gründen in einer Reihe von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung beim Vermieter angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie vom Vermieter schriftlich bestätigt.
Am Abreisetag entsprechend Buchungsbestätigung müssen die Mietobjekte spätestens um 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Abweichende Abreisezeiten entnimmst Du bitte gegebenenfalls Deinen Reiseunterlagen.
Rücktritt wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last."
Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall verfällt der Mietpreis.
Haftung / Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Vermieters für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, die keine Körperschäden sind (d.h. keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellen), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung des Vermieters für Körperschäden sowie wegen Delikts bleiben von den vorstehenden Beschränkungen ebenfalls unberührt.
Mitwirkungspflichten, Geltendmachung von Ansprüchen (Adressat, Frist, Verjährung)
Du bist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Dir Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Kommst Du schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Dir Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.
Wende Dich in diesem Fall unverzüglich, am besten telefonisch oder per E-Mail an den Vermieter, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Die Leistungsträger (Besitzer, Vermieter usw.) haben nicht die Funktion einer Reiseleitung.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen kannst Du innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen.
Airbnb ist nicht befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegenzunehmen.
Voraussetzung ist, dass die Vermietungsleistung oder die von Dir angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass Du den Mangel unverzüglich angezeigt hast und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kannst Du den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Du beim Vermieter mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hast und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Liegt keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor, verjähren die Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB in einem Jahr, soweit dem Vermieter oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters keine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last fällt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Die gesetzlichen Vorschriften zur Hemmung der Verjährung (§§ 203 ff. BGB) gelten auch in diesem Fall uneingeschränkt.
Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften.
Versicherungen
In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.
Die privaten Haftpflichtversicherungen regulieren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern/Ferienwohnungen, die durch Dich verursacht wurden. Wir empfehlen Dir die Prüfung, ob Deine Versicherung solche Schäden, auch im Ausland, abdeckt.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstige Bestimmungen
Anwendbares Recht Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Das gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Vermieter im Ausland für die Haftung des Vermieters dem Grunde nach nicht österreichisches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Gerichtsstand Ist der Kunde ein Verbraucher mit Wohnsitz im Inland, richtet sich der jeweilige Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen desn Vermieter sowie für Klagen des Vermieters gegen den Kunden nach den gesetzlichen Regelungen.
Ist der Kunde bzw. Vertragspartner des Reisevertrages Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Linz vereinbart; die Regelungen für das Mahnverfahren gemäß den §§ 688 ff. ZPO bleiben unberührt.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand bestimmt sich nach Gesetz und internationalen Übereinkommen. Soweit eine Rechtswahl möglich ist, vereinbaren die Parteien österreichisches Recht für anwendbar.
Sonstige Bestimmungen Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht
– wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vermietungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
– wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben erwähnten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
Stand: Juli 2017
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